Verpackungslösungen für Industrie, Gewerbe und Handel

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Vertragsschluss 

Unbefristete Angebote sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Der Vertrag ist geschlossen, wenn die Bestellung vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Für den Vertrag ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich. Bei nachträglichen Änderungen des Auftrags – verursacht durch den Auftraggeber – ändern sich auch die dadurch beeinflussten Vertragskonditionen. Etwaige Mehrkosten werden dem Auftraggeber mitgeteilt und berechnet.

3. Rechtswahl

Es gilt grundsätzlich deutsches Recht.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk, Erfüllungsort ist Wildflecken.

5. Ausführung und Liefermenge

Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie branchenüblich sind. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Stückzahl sind branchenüblich und können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Bei unbeschnittenen Hülsen ist eine Plus-Längentoleranz von 10 mm pro laufenden Meter branchenüblich. Teillieferungen sind zulässig, sofern der Käufer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Verkäufer hat den Käufer von der beabsichtigten Teillieferung rechtzeitig zu unterrichten. Es wird die effektiv gelieferte Menge in Rechnung gestellt.

6. Verpackung

Verpackungen, Paletten usw. werden gesondert berechnet und nicht zurückgenommen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Europaletten sind Eigentum des Spediteurs und sind bei Anlieferung Zug um Zug zu tauschen andernfalls erfolgt Berechnung.

7. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr, und sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung des Auftraggebers. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr in jedem Fall – auch bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung oder Teillieferung – auf den Besteller über.

8. Verzug

Hält der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine Lieferfrist nicht ein, so hat der Auftraggeber das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

9. Abrufaufträge

Abrufaufträge werden nach der gelieferten Teilmenge berechnet. Aufträge auf Abruf nach Bedarf hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem vereinbarten Abholungstermin abzunehmen. Hält der Auftraggeber vereinbarte Abruftermine nicht ein, kann der Auftragnehmer nach dieser Frist fertiggestellte Waren sowie auftragsspezifische Roh- und Betriebsstoffe berechnen und auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung halten. Nimmt der Auftraggeber die bestellte Ware auch in einer weiteren Frist von drei Monaten nicht ab, gilt der Vertrag als nicht erfüllt.

10. Betriebsstörungen

Betriebsstörungen, im eigenen oder fremden Betrieb entbinden den Auftragnehmer für eine angemessene Zeit von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brände, Wasserschäden sowie alle sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignisse und Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise in Euro. Alle Angaben von Einzelpreisen verstehen sich ohne MwSt. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungseingang bar und ohne Abzug zu zahlen.

12. Wechsel

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber und ohne Skonto angenommen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Wechseln auf Nebenplätze übernimmt der Auftragsnehmer keine Garantie für rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung sowie Vollzug aller weiteren wechselrechtlichen Handlungen.

13. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sowie begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Lieferpflicht des Auftragnehmers ruht, solange der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. Die im Lande des Auftraggebers üblichen Zinsen berechnet werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

14. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Annahme von Wechseln erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Bei Verderb oder Untergang der Ware ist Schadenersatz zu leisten. Bei Weiterveräußerung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten auf den erzielten Erlös, bei Weiterverarbeitung der gelieferten Waren erwirbt der Lieferant im Rahmen seines Eigentumsvorbehaltes anteiliges Miteigentum am Endprodukt. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherung die Forderungen um mehr als 10 Prozent, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherheiten nach Auswahl des Auftragnehmers freizugeben. Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Auftraggebers geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich die vorbezeichneten Rechte des Auftragnehmers auf den gesetzlich zulässigen Umfang.

15. Reklamation

Die gelieferte Ware ist bei Empfang zu prüfen, offenkundige Schäden in den Frachtpapieren zu vermerken. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt werden, versteckte Mängel sofort nach Bekannt werden innerhalb von 6 Monaten. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.

16. Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen gewährt der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es gelten die Bestimmungen des § 463 BGB. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Lagerung oder Verarbeitung der Ware. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen geltend gemachten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen und zu überprüfen.

17. Haftung

Eine weitergehende Haftung für die durch einen Mangel der Ware entstehenden mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, auch Folgeschäden, ist ausgeschlossen, Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Berücksichtigung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann. Die Zusicherung einer bestimmten Qualität der gelieferten Ware entbindet den Auftraggeber nicht von der Verantwortung für den jeweiligen Einsatz. Für Schäden, die durch die Verwendung auch schadhafter von uns gelieferter Produkte an Menschen oder Sachen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine wie auch immer geartete Haftung, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ebenso kommt der Auftragnehmer für Schäden, die Folge unsachgemäßer Anbringung oder Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnützung sind, nicht auf.

18. Sachgerechte Lagerung

Die Eigenschaften von Papierprodukten sind den spezifischen Eigenschaften dieses organischen, hygroskopischen Materials unterworfen. Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen wirken sich auf Maße und Eigenschaften des Produktes aus, es arbeitet. Die zugesicherten Eigenschaften sind daher nur bei der Lagerung bei konstantem Raumklima mit einer Temperatur von 22 -24 Grad Celsius und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 48 – 52 % gewährleistet.

19. Muster, Reproduktionen und Rechte

Bei Ausführungen nach vom Besteller übergebenen Mustern und Vorlagen hat dieser allein das Eigentumsrecht zu vertreten

20. Abwehrklausel

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

21. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kissingen

22. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.